Coronavirus: Arbeitnehmer reisen auf eigene Gefahr in Risikoländer


04.07.20 - Wenn Erwerbstätige in ein Risikoland reisen, müssen sie die bei der Rückreise vorgeschriebene Quarantäne ohne Entschädigung befolgen. Davon ausgenommen sind Geschäftsreisen.



Ab dem 6. Juli müssen Schweizerinnen und Schweizer, die in ein vom Bundesrat bestimmtes Risikoland gereist sind, die ersten zehn Tage nach der Rückreise in Quarantäne verbringen. Damit will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine zweite Welle von Ansteckungen mit dem Coronavirus verhindern.

Kein Anrecht auf Entschädigung
Aus Sicht des Bundes kann einem Arbeitnehmer ein Verschulden vorgeworfen werden, wenn er sich in ein Risikogebiet begibt und bei der Rückreise die behördlich angeordnete Quarantäne antreten muss. Bei einer solchen selbstverschuldeten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer kein Anrecht auf eine Entschädigung. Zum einen entfällt die im Obligationenrecht geregelte Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Zum andern gilt gemäss der neuen Covid-19-Verordnung die bisherige EO-Taggeldentschädigung nicht mehr. AM Suisse empfiehlt, die Mitarbeiter vor einer Reise in ein Risikoland auf den Wegfall der Lohnzahlung für die nachfolgende Quarantäne hinzuweisen.

Zurückhaltung bei Geschäftsreisen
Geschäftsreisen in ein Risikoland sollten zurückhaltend durchgeführt werden. Wenn eine solche Reise unverzichtbar ist, muss der Arbeitgeber aufgrund seiner Anweisung zur Reise die Lohnfortzahlung während der nachfolgenden Quarantäne übernehmen. Ob der Arbeitgeber seiner Belegschaft eine Reise in ein Risikoland verbieten kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist abzuwägen, ob das Interesse des Arbeitnehmers an der Reise gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers auf einen nach den Ferien einsatzfähigen Mitarbeiter überwiegt. Wenn sich der betroffene Arbeitnehmer einer Weisung widersetzt, kann der Arbeitgeber einen Verweis oder eine Verwarnung aussprechen. Ausserdem wird der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig, wenn dem Arbeitgeber wegen der Pflichtverletzung ein Schaden entsteht.

Zweiten Lockdown verhindern
Durch die Quarantäne-Vorschriften wird der Geschäftsalltag auf den ersten Blick zwar weiter kompliziert. Allerdings schaffen die neuen Regeln die Voraussetzung, dass die Wirtschaft einen weiteren geregelten Schritt zurück in die Normalität machen kann. AM Suisse und die Arbeitgeber wollen einen zweiten Lockdown verhindern, denn er hätte gravierende Auswirkungen für die Volkswirtschaft und die Gesellschaft.

Informationen BAG: Neues Coronavirus – Empfehlungen für Reisende 

Quelle: Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV) 

Zurück zur Liste