Der Hufschmied, der Hufpfleger der ersten Stunde


09.08.16 - Informationsschreiben Fachspezifische Berufsunabhängige Ausbildung Hufpflege in der Schweiz



Bereits mehrmals wurde über die bestehende Gesetzgebung für eine gewerbsmässige Ausübung der Barhufpflege gesprochen und geschrieben.
Um diesen Rahmenbedingungen gerecht werden zu können, haben sich Vertreter des Verbandes (AM Suisse) zusammen mit Tierärzten und Barhufpfleger zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen. Ziel war es, eine FBA (Fachspezifische Berufsunabhängige Ausbildung) für die Schweiz anbieten zu können, welche die vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärdienst) Anforderungen beinhaltet.
Die von der Arbeitsgruppe erarbeitete FBA wurde durch das BLV anerkannt. Die weiteren Umstände führten jedoch dazu, dass der AM Suisse als Anbieter dieser FBA das Angebot sistierte. (Da bereits eine bestehende Schule in der Schweiz als Ausbildungsanbieter anerkannt wurde. Im Weiteren konzipierte ein Lehrinstitut aus Deutschland eine den Schweizer Gesetzgebungen angepasste Ausbildung.)
Bereits gewerbsmässige tätige Hufpfleger/innen werden aufgefordert, ihre Ausbildung und Erfahrung zu dokumentieren und durch den zuständigen Kantonstierarzt des Wohnkantons bewilligen zu lassen.
Das führt dazu, dass die Kantone unterschiedliche Kriterien zur Beurteilung der Dossiers anwenden.
Diesem ungleichen Vorgehen wollte die Arbeitsgruppe mit einem Ausbildungskonzept  zuhanden der VSKT (Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzte) Abhilfe bieten.
Die Bemühungen seitens des AM Suisse und der Uni Zürich scheiterten an den Vorstellungen des SHV (Schweizerischer Hufpflege Verband).

Es ist nun Aufgabe des SHV, ihre FBA anzubieten und gewerbsmässige Hufpfleger in den geforderten Bereichen entsprechend der Schweizer Gesetzgebung auszubilden.

Die FBA beinhaltet einen Nachweis eines Praktikums von 300 Stunden. Diese Zeit müssen die Hufpfleger als Mitfahrpraktika bei Hufpflegern mit FBA Anerkennung oder bei Hufschmieden mit EFZ (Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis) absolvieren.

So können sich in kommender Zeit Anfragen zu Mitfahrpraktika an Hufschmiede häufen.

Die Arbeitsgruppe stellte bei der eigenen FBA folgende Kriterien an den Ausbildner:
• Bereitschaft, sein Wissen weiterzugeben und die Praktikanten/innen unter Aufsicht selber arbeiten zu lassen.

Mit ihrer Unterschrift bestätigen Hufschmiede, dass die Person bei ihnen selbstständig und unter Aufsicht die nötigen Kenntnisse der Hufbearbeitung angewendet hat und diese auch den erforderlichen Ansprüchen gerecht wurde. Diese Praktika erfordern von allen Beteiligten einen zeitlichen Mehraufwand und sind nicht zu unterschätzen. Es geht nicht nur um einen Erfahrungsaustausch, sondern um ein Sicherstellen, dass die Person anschliessend alleine gewerbsmässige Hufpflege anbieten kann.

Wir bitten Sie, die an Sie gerichteten Anfragen zu prüfen und die Mitfahrpraktika gewissenhaft durchzuführen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
AM Suisse c.krieg@amsuisse.ch

Weitere Angaben zu den Gesetzgebungen und Ausbildungsorganisationen finden Sie unter folgenden Adressen:

Gewerbsmässiger Umgang mit Tieren,
Tierschutzverordnung

Tierschutz- Ausbildungsverordnung

LTZ Lehrinstitut Zanger

Fachschule für Biomechanik und ganzheitliche Therapien am Pferd

 

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