Coronavirus: Bundesrat verschärft die Massnahmen.


17.03.20 - Der Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage». Nicht öffentliche Betriebe sind nicht von Schliessung betroffen.



Der Bundesrat hat am 16. März 2020 an einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. 

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